Uto Kulm

Mit dem Umbau des damaligen Ausflugsrestaurants Uto Kulm von 1986, dem Umbau zum Seminarhotel von 2002 und der Errichtung weiterer Restaurantteile ohne Baubewilligung wurde die geschützte Landschaft so beeinträchtigt, wie dies mit den Schutzzielen nicht vereinbar ist. Das Bundesgericht hat, leider zu spät, eine Standortgebundenheit des Seminarhotels ausserhalb des Baugebietes verneint.

Die vielen Aktivitäten (bis hin zu Autoausstellungen!) auf dem Üetliberg führen zu einer ständigen Missachtung des Fahrverbotes für Motorfahrzeuge auf der Üetlibergstrasse. Zahlungskräftige Kunden lassen sich mit dem Helikopter auf dem Gipfel absetzen.

Pro Üetliberg setzt sich für die Einhaltung der bestehenden Schutzbestimmungen ein. Eine übertriebene Aktivitis ist auf dem Üetliberg fehl am Platz. Das Gipfelplateau muss der Öffentlichkeit erhalten bleiben und ihr wieder dauernd zur Verfügung stehen. Pro Üetliberg wehrt sich gegen die Schaffung von Sonderrechten im geschützten Nichtbaugebiet. Die zunehmende Bautätigkeit im Grossraum Zürich macht den Schutz dieses Naherholungsgebietes vor grossem Rummel äusserst wichtig. Erholungssuchende dürfen nicht weiter verdrängt werden.